Darlington Group
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen ( AGB)


1) Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Darlington Group GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der (Miet)-Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Darlington Group GmbH diese schriftlich bestätigt.

2) Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Darlington Group GmbH in Preislisten und Inseraten (inklusive Internet) sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Darlington Group GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in den Verkaufs- respektive Mietunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) von Darlington Group GmbH sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3) Preise
Massgebend sind immer die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise oder auf der Webseite publizierten. Diese werden für Lager- respektive Mietware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt). Die aktuellen Preise sind auf der Webpage publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten. Sämtliche Preise sind immer in Schweizer Franken zu verstehen. Die Mindestmietdauer für das Flexineb E3 Gerät ist 23 Tage (CHF 200 inkl MwSt) und wird in jedem Fall, zuzüglich Porto und andere mögliche separate Zusatzkosten, verrechnet. Dies gilt auch wenn das Gerät weniger lang benutzt wurde.

4) Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Darlington Group GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Darlington Group GmbH durch Zulieferanten und Hersteller, dort wo benötigt.

5) Annahmeverzug
Wenn der Käufer/ Mieter nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände/ Ware verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen/ mieten zu wollen, kann Darlington Group GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Darlington Group GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Miet- respektive Kaufpreises, mindestens zweinhundert Franken (CHF 200) oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer/ Mieter zu fordern.

6) Lieferung und Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Mietwaren/ Produkte sofort und unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt der Darlington Group GmbH schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung, am gleichen Kalendertag, schriftlich anzumelden.

7) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer/ Mieter über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist (die Schweizerische Post). Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer/ Mieter über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Darlington Group GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

8) Rücksendung der Mietware und vorzeitige Rückforderung der Mietware
Die Rücksendung der Mietware hat zu Lasten des Mieters zu erfolgen (Transportkosten und Versicherung). Sollte die Ware, oder Teile davon beschädigt/ defekt sein, muss dies durch den Mieter vorgängig, vor dem Versand, schriftlich angezeigt werden. Die Rücksendung der Ware hat originalverpackt sowie unter Beilage einer schriftlichen, detaillierten Fehler- respektive Mängelbeschreibung zu erfolgen. Geöffnete Akkus sind von der Rücksendung ausgeschlossen und müssen durch den Mieter vollständig ersetzt werden. Darlington Group GmbH wird diese ersetzen und dem Mieter/ Käufer vollumfänglich in Rechnung stellen. Der Austausch von Teilen oder ganzen Geräten ist nicht erlaubt. Der Käufer/ Mieter haftet vollumfänglich für die gesamte Ware. Wird die Ware bei der Rücksendung beschädigt oder ist ganz unbrauchbar hat der Käufer/ Mieter die Ware vollumfänglich zu ersetzen. Etwaige Aufwendungen inklusive der Zeitaufwendung durch Darlington Group GmbH ist vollumfänglich durch den Käufer/ Mieter zu decken. Darlington Group GmbH überprüft nach Rücksendung der Mietware den Bestand auf Vollständigkeit und möglichen Beschädigungen. Sämtliche nicht vollständig zurückgesendete Mietwaren und/ oder Beschädigungen der Mietwaren müssen vom Mieter vollständig übernommen werden. Darlington Group GmbH wird die Ware zum Neuwert wieder beschaffen, der Mieter kommt für sämtliche daraus entstandene Kosten vollumfänglich auf. Darlington Group GmbH kann die Mietwaren jederzeit und ohne Angaben von Gründen vom Mieter zurückfordern. Nach der schriflichen Anzeige von Darlington Group GmbH an den Mieter der Ware hat dieser zehn (10) Kalendertage Zeit, die Ware unversehrt an Darlington Group GmbH persönlich wieder zu übergeben respektive zu liefern. Falls Darlington Group GmbH die Mietware(n) beim Mieter abholen muss, werden dem Mieter dafür 70 Rappen pro Fahrkilometer (70 Rp/ Km) verrechnet (Distanz des Fahrweges vom Firmensitz von Darlington Group GmbH zu Wohnadresse des Mieters, gilt für Hin- und Rückweg).

9) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware, welche zu einer bestimmten Mietdauer dem Mieter zur Miete überlassen wird, bleibt immer Eigentumsgegenstand von Darlington Group GmbH.

10) Zahlung/ Zahlungsverzug
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bar oder innert zehn (10) Kalendertagen rein netto zahlbar (Banküberweisung), soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers/ Mieters per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Darlington Group GmbH über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer/ Mieter in Verzug, so ist Darlington Group GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von fünf Prozent (5%) zu berechnen. Für die Berechnung der Mietdauer gilt der Poststempel des Paketes oder die persönliche Übergabe/ Abholung plus einen Kalendertag als Startdatum. Darlington Group GmbH erhebt für die 1. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von zehn Schweizer Franken (10 CHF) und für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von zwanzig Schweizer Franken (20 CHF). Das Porto für die Zustellung der eingeschriebenen Mahnung erfolgt vollumfänglich zu Lasten des Käufers/Mieters. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte externe Unternehmung abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Unternehmung wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche, weitere Bearbeitungsgebühren erheben. Sämtliche Zahlungen müssen in Schweizer Franken erfolgen. Darlington Group GmbH behält sich das Recht vor, direkt eine Betreibung gegen den Mieter der Ware bei Nichtbegleichung der Rechnung respektive der Zahlungsaustände einzuleiten.

Für die Mietware muss zwingend ein Depot geleistet werden. Dieses muss vor Abgabe der Mietware vollumfänglich bezahlt werden. Die entsprechenden Sätze werden auf der Homepage publiziert. Aenderung und Fehler vorbehalten. Dieser Betrag wird dem Mieter dann vollumfänglich an die Mietkosten angerechnet (Abschlussrechnung). 


11) Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten den Käufer/ Mieter zur Abnahme resp. Miete der Waren. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen des Käufers/ Mieters können Darlington Group GmbH nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von zwanzig Prozent (20%) des stornierten Bestellwerts/ Mindestmietdauer, mindestens aber fünfzig Schweizer Franken (50 CHF) der stornierten Produkte respektive der Mietware seit deren Bestellung in Rechnung stellen.


12) Haftungsbeschränkung und Schäden
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss als auch aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Darlington Group GmbH, als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungspersonen inklusive der Geschäftsleitung von Darlington Group GmbH ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung/ Anwendung der Waren, insbesondere die Anwendung an Tieren aller Art, wird jede Haftung vollumfänglich abgelehnt. Diese Ablehnung der Haftung durch Darlington Group GmbH beinhaltet die folgenden Punkte (nicht abschließend): die unsachgemäße, vertragswidrige Lagerung oder Benutzung der Produkte und/ oder Mietwaren; der Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. andere Akkus); die unterlassene Wartung respektive tägliche Reinigung nach Gebrauch der Mietgegenstände und/oder unsachgemäße Abänderung oder Reparatur der Waren durch den Mieter oder eine Drittperson; durch höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Darlington Group GmbH zu vertreten sind.

Für sämtliche Schäden an der Mietware selber (dies beihaltet auch einzelne Teile davon) haftet der Mieter vollumfänglich und müssen von diesem ersetzt werden. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass er alle beschädigten Teile vollumfänglich zum Neupreis ersetzt. Diese werden dem Mieter nach der Mietdauer separat in Rechnung gestellt.


13) Verbot der Untermiete und Weitergabe
Die Untermiete der Mietware (oder auch Teile davon) während der Mietdauer an eine andere Person ist strengstens untersagt. Ebenfalls darf die Mietware nur für Pferde eingesetzt werden, welche auf den Mieter rechtlich eingetragen sind und für welche der Mieter vollumfänglich die Verantwortung trägt. Darlington Group GmbH behält sich jegliche rechtlichen Schritte gegen den Mieter vor, falls er sich nicht an diese Abmachungen hält.


14) Gerichtsstand
CH-6300 Zug ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


Urheberrecht
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